Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als " Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Schulungs- bzw. Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Klient kann uns Aufträge telefonisch, postalisch, per Fax oder E-Mail erteilen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.
2.3 Je nach Auftragsanforderungen behalten wir uns vor, bei Bedarf externe Trainer/Berater bzw. Firmen hinzuzuziehen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
§3 Preise
In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
§4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist die Rechnung zur Zahlung fällig.
4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§5 Lieferfristen und Termine
5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb der angebotenen Termine bereitzustellen.
5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§6 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
§7 Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.
§8 Abwerbeverbot
Mitarbeiter/innen (angestellte und freiberufliche) sowie Subunternehmer von uns dürfen bis 24 Monate nach Abschluss des letzten Auftrages vom Klienten weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen kein Angebot, weder mündlich noch schriftlich oder sonst wie für eine solche Betätigung unterbreitet werden. Für jeden Verstoß gegen das Abwerbeverbot wird eine Vertragsstrafe von € 50.000,- fällig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die vereinbarte Vertragsstrafe dem Grunde und der Höhe nach individuell vereinbart wurde. Wir behalten uns die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche vor.
§9 Haftung
9.1 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Beratungsfirma in demselben Umfang.
9.2 Die Haftung für Mängel und Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe des Klienten oder Dritter, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, für Schäden aus Nichterfüllung von Verpflichtungen des Klienten gegenüber Dritten sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter oder Schäden infolge von Datenverlusten wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen ausgeschlossen. Die Beschränkungen in dieser Ziffer gelten nicht für grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Schäden.
§10 Mängelrüge
10.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 14 Tage nach Kenntnis des beanstandeten Mangels, jedoch nicht später als 14 Tage nach Abschluss des Auftrages etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
10.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch einen vom Klienten zu beauftragenden unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden.
10.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
10.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§12 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma in Gummersbach (NRW).
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Gummersbach, örtlich zuständige Gericht vereinbart.